Anmeldung Osterfeuer

Osterfeuer sind melde- und bewilligungspflichtig!

Schriftliche Meldung bis spätestens Mittwoch, 1. April 2026

Sämtliche Brauchtumsfeuer sind der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen schriftlich zu melden.
Formulare erhalten Sie im Gemeindeamt Reichenfels oder online unter folgendem Link: www.reichenfels.gv.at/amtstafel/formulare (öffnet in neuem Fenster)

NUR BIOGENES MATERIAL VERWENDEN
Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, erfolgen. 
Aus Sicht der Luftreinhaltung sollten Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege dienen und nicht der Entsorgung biogener Materialien.

ORTSGEBIET – GENEHMGUNG ERFORDERLICH
Im bebauten Gebiet sind zusätzlich die Vorgaben nach der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung K-GFPO einzuhalten, wonach im bebauten Gebiet das Verbrennen nur zulässig ist, wenn eine Bewilligung durch den Bürgermeister erteilt wurde.

WITTERUNG BEACHTEN
Auch außerhalb des bebauten Gebietes ist ein Verbrennen im Freien dann verboten, wenn Verhältnisse vorherrschen, die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes begünstigen. In diesem Zusammenhang darf auch auf die Berücksichtigung allenfalls erlassener „Waldbrandverordnungen“ nach dem Forstgesetz für den Fall der Trockenheit hingewiesen werden.

Osterfeuer