Meldeservice
An-, Um- und Abmeldung Ihres Wohnsitzes
Ein Meldevorgang ist notwendig, sobald jemand nach Österreich oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Bei einer Übersiedlung von Österreich in das Ausland ist eine Abmeldung erforderlich. Die An- und Abmeldung von Wohnsitzen sowie die Änderung der Wohnsitzeigenschaft (Hauptwohnsitz – weiterer Wohnsitz) unterliegt bundesweit einheitlichen Fristen.
Achtung! Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
- Frist Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
- Frist Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Familienstandes, des Geschlechts oder der Staatsangehörigkeit werden direkt von den Personenstandsbehörden oder Staatsbürgerschaftsevidenzstellen in das Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig. Bei Änderung des Namens, Familienstandes, Geschlechts oder Staatsangehörigkeit im Ausland muss eine Änderung innerhalb eines Monats bekannt gegeben werden.
Informationen zu An-, Um- und Abmeldungen
- An- Um- und Abmeldungen am Meldeamt in Reichenfels können nur persönlich oder postalisch durchgeführt werden. Die dafür vorgesehenen Unterlagen können auch durch einen Boten überbracht werden. Meldungen per FAX oder E-Mail sind gesetzlich nicht möglich.
- Falls Sie sich nicht persönlich anmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente zusammen mit einem ausgefüllten Meldezettel-Formular (inkl. der erforderlichen Unterschriften) mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden.
- Bei postalischer Anmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postweges, welches nicht von der Behörde getragen wird.
- Nach vollzogener Meldung wird darüber eine Bestätigung ausgestellt.
Die Abmeldung von Haupt- und Nebenwohnsitz ist in jeder Gemeinde / auf jedem Meldeamt in Österreich möglich.
Wo und wie kann man sich an-, um- oder abmelden?
Persönlich:
- Im Meldeamt der Marktgemeinde Reichenfels kann man sich persönlich (oder durch Boten) an-, um- und abmelden.
- Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr;
- Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr;
- zusätzlich nach telefonischer Terminvereinbarung
Online-Services (für österreichische Staatsbürger) für An-, Um- oder Abmeldungen und Meldebestätigungen:
- Direkt online unter oesterreich.gv.at via ID-Austria
Oder über die App des Bundesministeriums “Digitales Amt”
Welche Dokumente werden bei der Anmeldung benötigt?
- Ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel (Antragsformular - Infos und Download unten)
Bitte beachten: Das Formular muss auch vom Unterkunftgeber bzw. der Unterkunftgeberin unterschrieben sein! Ein Identitätsnachweis bzw. öffentliche Urkunde, aus dem Familien- und Vorname sowie der Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit der/des Meldepflichtigen hervorgeht (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde). Bei ausländischen Mitbürgern/innen ist grundsätzlich der Reisepass notwendig.
Meldezettel
- Für den Inhalt des Meldezettels ist, unabhängig davon, wer den Meldezettel ausfüllt, immer die bzw. der Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher bitte den Meldezettel auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen, auch dann, wenn er von der Behörde ausgefertigt wird.
Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der Absicht niedergelassen haben, diese zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben.
Für den „Mittelpunkt der Lebensbeziehung“ sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich:
- Aufenthaltsdauer
- Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
- Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte
- Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen
- Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften.
Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die „Bundes-Wählerevidenz“ sowie für verschiedene andere Rechtsbereiche (z.B. Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden, Sozialhilfe) maßgeblich. Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z.B.: Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden) begründen kann.
Zustäzliche Informationen für EU-BürgerInnen und EWR-BürgerInnen
- EU-BürgerInnen und EWR-BürgerInnen, die unionsrechtlich zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt sind, erhalten als Dokumentation ihres unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts auf Antrag eine "Anmeldebescheinigung" (ein entsprechender Antrag muss binnen vier Monaten ab Einreise in Österreich gestellt werden).
- Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.