Die finanzielle Unterstützung ist ein Beitrag des Landes Kärnten zur Bekämpfung der Altersarmut.
Die finanzielle Unterstützung ist ein Beitrag des Landes Kärnten zur Bekämpfung der Altersarmut.
Senior*innen haben ab dem 65. Lebensjahr, wenn Ihr Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, diese seit mind. 5 Jahren den Hauptwohnsitz in Kärnten haben, unter bestimmten Vorraussetzungen einen Anspruch auf eine jährlich finanzielle Unterstützung von € 400,00 des Landes Kärnten. Ein Antrag kann beim Gemeindeamt eingebracht werden.