Standesamt

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Eheschließung

Haben Sie sich entschlossen zur heiraten, dann erstmals herzliche Gratulation zu dieser schönen Lebensentscheidung!

Die standesamtliche Trauung ist nur ein kleiner Teil Ihrer persönlichen Planung, jedoch sehr wichtig. Suchen Sie sich das Standesamt, bei dem Sie getraut werden möchten und reservieren Sie sich dort Ihren Wunschtermin für Ihre standesamtliche Trauung.

Je nach persönlicher Situation, müssen verschiedene Dokumente mitgebracht werden. Vor der Eheschließung erfolgt aufgrund dessen die "Ermittlung der Ehefähigkeit" ("Aufgebot"). Dieses Eheermittlungsverfahren ist dann 6 Monate gültig. 

Seit 1. Jänner 2019 gibt es in Österreich die Ehe für alle und die Verpartnerungen für alle. Die Namensführung der Verlobten kann vor, bei oder nach der Eheschließung erklärt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlich gültiger Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade oder der Standesbezeichnung (zB Ing.)
  • Eventuell Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder und wenn vorhanden Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des Wohnsitzes (für Personen die keinen Wohnsitz in Österreich haben)

  • Heiratsurkunden der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten Verpartnerung
  • Nachweis über die Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung über die Rechtskraft - Rechtskraftstempel!), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft
  • Sterbeurkunde des Ehepartners/der Ehepartnerin
  • Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners

  • Internat. Geburtsurkunde, Abschrift
  • Bestätigung über die Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung, Affidavit - nicht älter als 6 Monate) der zuständigen Heimatbehörde
  • Reisepass
  • Heiratsurkunde über eventuelle Vorehen mit dem Nachweis über deren Auflösung (mit Rechtskraft)
  • Wohnsitzbestätigung
  • Fremdsprachige Dokumente müssen im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt, vorgelegt werden. In bestimmten Fällen ist eine diplomatische Beglaubigung bzw. das Anbringen einer Apostille erforderlich.

  • Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird

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Todesfall

Ein Todesfall in der Familie, im Verwandten- oder Bekanntenkreis gehört zu den traurigsten Lebensereignissen. Trotz dieser schmerzvollen Empfindungen sind verschiedene Maßnahmen und bestimmte Entscheidungen zu treffen. Wir versuchen Sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen.

Nehmen Sie Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl auf, welches Sie in allen weiteren Schritten bestmöglich unterstützen und viele notwendige Erledigungen abnehmen wird.

Bestattung der Wolfsberger Stadtwerke
Lindhofstraße 2
Tel. Nr. +43 (0)664/2621255
FAX: +43 (0)4352/51300-479
e-mail: bestattung@wolfsberg.at
Internet: www.bestattung-wolfsberg.at

Bestattung A. & J. Kos GmbH
Krankenhausstraße 2A
Tel. Nr. +43 (0)4352/35090 oder +43 (0)650/2429898
FAX: +43 (0)4352/35091
e-mail: wolfsberg@bestattung-kos.at
Internet: www.bestattung-kos.at