Fundamt

Fundgegenstände im Reichenfelser Fundamt

Nachfolgend werden die sich beim Gemeindeamt in Verwahrung befindlichen Gegenstände öffentlich, gem. § 42a SPG, kundgemacht.
Die Fundgegenstände können beim Fundamt der Marktgemeinde Reichenfels während der Amtsstunden (Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr,  Di 8.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr) abgeholt werden.

Formular für die Verlustmeldung (Wenn Sie eine Bestätigung der Verlustmeldung benötigen, ist diese im Gemeindeamt erhältlich, diese ist gebührenpflichtig Verwaltungsabgabe € 3,20)

Abgabedatum      Gegenstand (Bezeichnung des Fundes)  / Fundort
19.02.2024 Schal, blau/beige / Weinberger Garten, Hauptstraße
27.12.2023 Softshelljacke Landjugend Schiefling / VAZ Reichenfels - Stefanikränzchen
27.12.2023 schwarzer Herren Hoodie mit Reißverschluss / VAZ Reichenfels - Stefanikränzchen
27.12.2023 Ring schwarz/silber / VAZ Reichenfels - Stefanikränzchen
27.12.2023 Armband / VAZ Reichenfels - Stefanikränzchen
09.10.2023 Autoschlüssel Marke "VW" / Parkplatz vor dem Gemeindeamt 
10.07.2023 Schlüssel Marke Wink Haus / Eingang Gemeindeamt Reichenfels 
31.05.2023 Schlüssel Marke LISTA / ESG-Straße 5 (Parkplatz)
02.05.2023 Schlüssel / Turnsaal Volksschule Reichenfels
02.05.2023 Goldkettchen mit Schutzengelanhänger / Turnsaal Volksschule Reichenfels
20.04.2023 Kinderbrille türkis / ESG-Spielplatz
26.12.2022 Herrenjacke mit Kapuze / Blau/weiß / Stefanikränzchen VAZ
12.12.2022 Autoschlüssel OPEL / Guckofenweg
03.11.2022 Apple AirPods (Schachtel + 1 Pod) / Am Rainsberg Kößlweg
29.09.2022 Lesebrille, dunkelblaue Fassung, schwarze Hülle / Hauptstraße 67 neben dem Bach 
11.07.2022 Halskette mit Kreuzanhänger (silber) / Straßenfest Hauptstraße
07.06.2022 Schlüsselbund mit 4 Schlüssel / Müllinsel "Am Rainsberg"

 

FUNDAMT - INFORMATIONEN
Etwas zu verlieren ist unangenehm. Deshalb ist es wichtig, dass es ehrliche Finder gibt, und zu wissen, was man in solch einem Fall machen soll. Ab 1. Feber 2003 ist das Fundwesen in die Zuständigkeit der Gemeinden gefallen.

WAS IST ZU TUN WENN, SIE...

... ETWAS GEFUNDEN HABEN
Funde, deren Wert € 10,00 übersteigen bzw. der Fundgegenstand für den Eigentümer offensichtlich wichtig ist, sind vom Finder bei der zuständigen Behörde verpflichtend abzugeben. Alles was sie im Gemeindegebiet Reichenfels finden, ist beim Fundamt der Marktgemeinde Reichenfels abzugeben.

... ETWAS VERLOREN HABEN
Sollten Sie Auskünfte über verlorene Gegenstände brauchen, oder den Verlust eines Gegenstandes anzeigen möchten, so hat dies ebenfalls beim Marktgemeindeamt zu erfolgen. Haben Sie Gegenstände in einem anderen Ort verloren so haben Sie weiters die Möglichkeit im Internet unter: fundamt.gv.at nach Ihrem Verlust zu suchen. Bei Verlust von Führerscheinen, Inländische Kennzeichentafeln, Schieß- und Sprengmittel, waffenrechtliche Dokumente, Zulassungsscheine, hat die Anzeige an die nächste Sicherheitsdienststelle zu ergehen.

... VERLUSTANZEIGE BRAUCHEN
Verlustanzeigen werden vom Fundamt ausgestellt.

AUFBEWAHRUNGSFRIST
Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei Funden 1 Jahr. Ab diesem Zeitpunkt kann der Finder der gefundenen Sache das Eigentum erwerben. Er hat diesbezüglich persönlich bei der Behörde zu erscheinen. Eine Verständigung an den Finder, über die Möglichkeit des Eigentumserwerbes erfolgt nur bei wertvollen Gegenständen.

FINDERLOHN
Natürlich haben Sie als Finder, gegenüber dem Eigentümer, auch Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns richtet sich danach, ob der Fundgegenstand verloren oder vergessen wurde. Einfach gesagt ist ein Gegenstand dann verloren, wenn er an einem Ort abhanden gekommen ist, der nicht im Aufsichtsbereich eines Dritten steht. Als vergessen gilt er dann, wenn er ohne Absicht, an einem fremden, unter der Aufsicht eines Dritten stehenden Ortes, zurückgelassen worden ist.

ANSPRECHPARTNER
Zuständig für das Fundamt in der Marktgemeinde Reichenfels ist:

Maria Riegler
Tel. Nr. (04359) 2221-12
e-mail: reichenfels@ktn.gde.at

Formulare für Verlust- oder Fundmeldungen können auf der Formularseite dieser Homepage abgerufen werden.